Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis zum Inkrafttreten der von der Mitgliederversammlung im Jahre 2006 beschlossenen Vereinssatzung gab es weitere bzw. andere Vorstandsämter. Diese waren Leiter des Turnierbüros und Turniersekretär.
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Bis zum Inkrafttreten der von der Mitgliederversammlung im Jahre 2006 beschlossenen Vereinssatzung gab es weitere bzw. andere Vorstandsämter. Diese waren [[Leiter des Turnierbüros]] und Turniersekretär.
  
 
==Regelung, Fundstelle==
 
==Regelung, Fundstelle==

Version vom 29. Juli 2016, 14:26 Uhr

Vorstand

Der Vorstand ist für die laufende Geschäftsführung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) verantwortlich und für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Der Vorstand hat die Aufgabe der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins.

Einzelbestimmungen

Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren auf schriftlichem Wege gewählt. Für die Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist demgegenüber die Mitgliederversammlung zuständig. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder. Mitglied des Vorstandes kann nur werden, wer dem Verein mindestens zwei Jahre angehört (= passives Wahlrecht).

Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:

Frühere Vorstandsämter

Bis zum Inkrafttreten der von der Mitgliederversammlung im Jahre 2006 beschlossenen Vereinssatzung gab es weitere bzw. andere Vorstandsämter. Diese waren Leiter des Turnierbüros und Turniersekretär.

Regelung, Fundstelle

Die Regelungen zum Vorstand können der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 8 der Satzung. Sie ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet. BdF-Homepage

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