Nenngeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. November 2019, 18:25 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Nenngeld
Nenngeld ist eine andere Bezeichnung für "Startgeld". Bisweilen wird hierfür auch der Begriff der "Meldegebühr" verwendet.
Regelungslage
Der Deutsche Fernschachbund e.V. (BdF) kennt nenngeldfreie und nenngeldpflichtige Spiel- und Turnierangebote.
Zu den nenngeldfreien Angeboten zählen unter anderem die Jugend- und Juniorenturniere, die BdF-Pyramiden und auch die Turniere zu Chess960. Für Aufstiegsturniere und Allgemeine Turniere fällt ein Nenngeld von jeweils ca. 2,50 Euro an. Eine Übersicht enthält die BdF-Homepage unter dem Navigationseintrag "Turniere/Turnierangebote". Für speziell ausgeschriebene Turniere wird ein jeweils festgesetzes Nenngeld mit der Ausschreibung bestimmt.
Warum Nenngelder?
Die Nenngelder dienen vor allem der Finanzierung des BdF-Angebots, sie haben eine erhebliche Bedeutung aber auch in Zusammenhang mit dem Schutz der Mitglieder vor Unsportlichkeiten.
Index
Der Weltfernschachverband ICCF erhebt eigene Nenngelder, die ebenfalls der BdF-Homepage unter dem Navigationseintrag "Turniere/Turnierangebote" entnommen werden können, natürlich auch der Website des ICCF.