Spielausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Regelungen zum Spielausschuss können der [[Turnierordnung]] (TO) des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 21 TO. Die Turnierordnung ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet.
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Aktuelle Version vom 27. April 2017, 20:01 Uhr

Spielausschuss

Der Spielausschuss ist die zweite Revisionsinstanz des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) im Turnierrecht. Er kann grundsätzlich von Spielern angerufen werden, die sich von einer Entscheidung des Turnierausschusses als erster Revisionsinstanz benachteiligt und in ihren Rechten (Turnierrecht) beeinträchtigt sehen.

Einzelbestimmungen

Die Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen eine Entscheidung des Turnierausschusses beträgt zwei Wochen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist ist es für ein wirksames Anrufen des Spielausschusses erforderlich, dass der Betroffene eine Einspruchsgebühr von 50 Euro auf ein Konto des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) überweist. Diese Gebühr dient der Vorbeugung vor deutlich erkennbar unbegründeten Einlegungen des Rechtsmittels. Wenn die Anrufung des Spielausschusses Erfolg hat, wird sie auf Beschluss des Spielausschusses zurückgezahlt.

Der Spielausschuss ist die zweite und letzte Revisionsinstanz im Turnierrecht, seine Entscheidung ist bindend.

Regelung, Fundstelle

Die Regelungen zum Spielausschuss können der Turnierordnung (TO) des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 21 TO. Die Turnierordnung ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet.

Verzeichnis getroffener Entscheidungen

Die seit Dezember 2016 getroffenen Entscheidungen des Spielausschusses sind in diesem BdF-Wiki abgebildet. Hierfür wurde der Index "Entscheidungen Spielausschuss" geschaffen.

Links

Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)

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