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Aktuelle Version vom 6. Dezember 2018, 21:43 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Mitgliederversammlung
Den Regelungen des Vereinsrechts entsprechend findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) ein Mal jährlich statt.
Geschichte
Die erste Mitgliederversammlung des BdF fand während des 51. Fernschachtreffens am 14. Mai 2005 in Hahnenklee (Harz) statt. Wenn es in frühen Jahres des BdF bereits Mitgliederversammlungen gegeben haben sollte, so sind diese nicht mehr bekannt, Überlieferungen existieren nicht.
Organisation
Die Regelungen zur Mitgliederversammlung des BdF trifft vor allem § 7 der Satzung. Danach
- findet die ordentliche Mitgliederversammlung ein Mal jährlich statt.
- Sie wird vom Vorstand normalerweise am Jahresanfang mit Angabe von Ort und Zeit schriftlich einberufen.
- Sie kann entweder real oder virtuell – als Präsenzversammlung, im schriftlichen Verfahren oder als Online-Versammlung in einem Chatroom – erfolgen.
- Die genaue Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben.
Zuständigkeit
Im BdF ist die Mitgliederversammlung zuständig für die
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands, des Kassenberichts, des Kassenvoranschlages und des Berichts der Revisoren,
- Genehmigung des Kassenvoranschlages,
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags,
- Entlastung des Vorstands,
- Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder,
- Wahl der Revisoren,
- Wahl des Ehrenrates,
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstands,
- Änderung der Satzung,
- Nominierung von Kandidaten für die Vorstandswahl, die noch nicht Inhaber eines zur Wahl anstehenden Vorstandsamtes sind. Nominiert sind Bewerber, die mindestens 25 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen.
Die Aufzählung ist abschließend.
Protokolle
Die Protokolle der Mitgliederversammlungen werden auf der Homepage des Vereins abgebildet (Navigationseintrag: Infos/Mitteilungen).
Links
Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)