Turnierausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2016, 13:51 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Turnierausschuss
Der Turnierausschuss ist die erste Revisionsinstanz des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) im Turnierrecht. Er kann grundsätzlich von Spielern angerufen werden, die sich von einer Turnierleiterentscheidung benachteiligt und in ihren Rechten (Turnierrecht) beeinträchtigt sehen.
Einzelbestimmungen
Die Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen eine Turnierleiterentscheidung beträgt zwei Wochen. Dem Einspruch sind die Unterlagen beizufügen, die eine Verletzung der Turnierrechte des Betroffenen bestätigen sollen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist ist es für einen wirksamen Einspruch erforderlich, dass der Betroffene eine Einspruchsgebühr von 20 Euro auf ein Konto des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) überweist. Diese Gebühr dient der Vorbeugung vor deutlich erkennbar unbegründeten Einsprüchen. Wenn der Einspruch Erfolg hat, wird sie auf Beschluss des Turnierausschusses zurückgezahlt.
Als zweite und letzte Revisionsinstanz folgt dem Turnierausschuss der Spielausschuss.
Regelung, Fundstelle
Die Regelungen zum Turnierausschuss können der Turnierordnung (TO) des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 21 TO. Die Turnierordnung ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet.
Links
Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)