Ehrenrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das passive Wahlrecht zum Ehrenrat haben Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V., die das 40. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen angehören.
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Für ein wirksames Anrufen des Ehrenrates ist es erforderlich, dass der Betroffene eine Gebühr von 50 Euro auf ein Konto des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) überweist. Diese Gebühr dient der Vorbeugung vor deutlich erkennbar unbegründeten Anrufen. Wenn das Anrufen Erfolg hat, wird sie auf Beschluss des Ehrenrates zurückgezahlt.
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Die Regelungen zum Ehrenrat können der [[Satzung]] des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 14 der Satzung. Sie ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet. [http://www.bdf-fernschachbund.de BdF-Homepage]
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Version vom 23. Juli 2016, 18:33 Uhr

Ehrenrat

Der Ehrenrat ist ein internes Schiedsgericht des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF). Er kann von Mitgliedern angerufen werden, wenn diese sich ungerecht behandelt fühlen und eine einvernehmliche Klärung mit den zuständigen Organen des Vereins nicht erreicht wird.

Einzelbestimmungen

Der Ehrenrat wird für eine Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen, von denen jeweils drei in einem Rotationsverfahren eine Spruchkammer bilden. Das passive Wahlrecht zum Ehrenrat haben Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V., die das 40. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen angehören.

Für ein wirksames Anrufen des Ehrenrates ist es erforderlich, dass der Betroffene eine Gebühr von 50 Euro auf ein Konto des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) überweist. Diese Gebühr dient der Vorbeugung vor deutlich erkennbar unbegründeten Anrufen. Wenn das Anrufen Erfolg hat, wird sie auf Beschluss des Ehrenrates zurückgezahlt.

Für Streitfragen zur Spiel- oder Turnierordnung ist der Ehrenrat unzuständig.

Regelung, Fundstelle

Die Regelungen zum Ehrenrat können der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 14 der Satzung. Sie ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet. BdF-Homepage

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