Spielausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BdF-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
Zeile 11: Zeile 11:
 
==Regelung, Fundstelle==
 
==Regelung, Fundstelle==
  
Die Regelungen zum Spielausschuss können der [[Turnierordnung]] (TO) des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 21 TO. Die Turnierordnung ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet. [http://www.bdf-fernschachbund.de BdF-Homepage]
+
Die Regelungen zum Spielausschuss können der [[Turnierordnung]] (TO) des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 21 TO. Die Turnierordnung ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet.
 +
 
 +
==Links==
 +
 
 +
[http://www.bdf-fernschachbund.de Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)]
  
 
=Index=
 
=Index=
  
 
[[Kategorie:Fernschach]][[Kategorie:BdF]]
 
[[Kategorie:Fernschach]][[Kategorie:BdF]]

Version vom 29. Juli 2016, 13:52 Uhr

Spielausschuss

Der Spielausschuss ist die zweite Revisionsinstanz des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) im Turnierrecht. Er kann grundsätzlich von Spielern angerufen werden, die sich von einer Entscheidung des Turnierausschusses als erster Revisionsinstanz benachteiligt und in ihren Rechten (Turnierrecht) beeinträchtigt sehen.

Einzelbestimmungen

Die Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen eine Entscheidung des Turnierausschusses beträgt zwei Wochen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist ist es für ein wirksames Anrufen des Spielausschusses erforderlich, dass der Betroffene eine Einspruchsgebühr von 50 Euro auf ein Konto des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) überweist. Diese Gebühr dient der Vorbeugung vor deutlich erkennbar unbegründeten Einlegungen des Rechtsmittels. Wenn die Anrufung des Spielausschusses Erfolg hat, wird sie auf Beschluss des Spielausschusses zurückgezahlt.

Der Spielausschuss ist die zweite und letzte Revisionsinstanz im Turnierrecht, seine Entscheidung ist bindend.

Regelung, Fundstelle

Die Regelungen zum Spielausschuss können der Turnierordnung (TO) des Deutschen Fernschachbundes e.V (BdF) entnommen werden. Zu finden sind sie in § 21 TO. Die Turnierordnung ist auf der Website des BdF unter dem Navigationseintrag "Offizielles/Regelwerk" abgebildet.

Links

Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)

Index