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− | Indem der BdF einen Mitgliedsbeitrag und im Regelfall für die Turnierteilnahme ein geringes Nenn-/Startgeld verlangt, kommt es nicht zu nicht ernst gemeinten Beitritten und Turniermeldungen. Indem niemand mit einer "Kostet-ja-nichts"-Mentalität missbräuchlich Meldungen abgeben kann, wird die Gemeinschaft vor solchen Handlungen geschützt. | + | Indem der BdF einen [[Mitgliedsbeitrag]] und im Regelfall für die Turnierteilnahme ein geringes [[Nenngeld|Nenn-/Startgeld]] verlangt, kommt es nicht zu nicht ernst gemeinten Beitritten und Turniermeldungen. Indem niemand mit einer "Kostet-ja-nichts"-Mentalität missbräuchlich Meldungen abgeben kann, wird die Gemeinschaft vor solchen Handlungen geschützt. |
− | Im Beispiel der Partieverschleppung kann im Einzelfall nur nachgehend gehandelt werden. Während also nicht-ernste Beitritte und Turniermeldungen gar nicht erst entstehen, kann eine Partieverschleppung erst zum Anlass von Maßnahmen genommen werden, wenn sie im Einzelfall auftritt. Derartige Sachverhalte werden dann über das Regelwerk, in diesem Fall die [[Spielordnung]], abgefangen. Hier sind dann Maßnahmen der Turnierleitung bis hin zum Ausschluss aus einer Veranstaltung möglich. Auch kann eine Spielsperre festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann ein Mitglied auch aus dem Verein ausgeschlossen werden, soweit die [[Satzung]] dies vorsieht. | + | Im Beispiel der [[Partieverschleppung]] kann im Einzelfall nur nachgehend gehandelt werden. Während also nicht-ernste Beitritte und Turniermeldungen gar nicht erst entstehen, kann eine Partieverschleppung erst zum Anlass von Maßnahmen genommen werden, wenn sie im Einzelfall auftritt. Derartige Sachverhalte werden dann über das Regelwerk, in diesem Fall die [[Spielordnung]], abgefangen. Hier sind dann Maßnahmen der Turnierleitung bis hin zum Ausschluss aus einer Veranstaltung möglich. Auch kann eine Spielsperre festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann ein Mitglied auch aus dem Verein ausgeschlossen werden, soweit die [[Satzung]] dies vorsieht. |
==Vergleich zu beitragslosen Anbietern== | ==Vergleich zu beitragslosen Anbietern== |
Aktuelle Version vom 23. Juli 2016, 20:05 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Schutz vor Unsportlichkeiten
Der Schutz der Mitglieder vor Unsportlichkeiten einzelner ist dem Deutschen Fernschachbund e.V. (BdF) ein besonders wichtiges Anliegen. Ein qualifiziertes Regelwerk dient diesem Zweck, aber auch der Mitgliedsbeitrag und Turniernenngelder helfen beim Erreichen dieses Anliegens.
Beispiele für Unsportlichkeiten
Eine gravierende Unsportlichkeit kann dadurch entstehen, dass ein Spieler seine Partien plötzlich aufgibt, ohne dass dies nach den Stellungen gerechtfertigt wäre, auf ähnliche Weise ein ganzes Turnier für sich beendet oder vielleicht sogar stillschweigend zurücktritt. Im letztgenannten Fall veranlasst der Spieler nichts, lässt einfach die Zeit in seinen Partien ablaufen und lässt seine Spielpartner sowie den Turnierleiter ohne Information zurück.
Eine andere Unsportlichkeit kann auch in einem gegenteiligen Verhalten liegen, indem ein Spieler eine verlorene Partie nur noch deshalb und mit hoher zeitlicher Verzögerung weiterspielt, um nicht aufgeben zu müssen. Dieses Verhalten ist unter dem Stichwort Partieverschleppung bekannt.
Wirkung der Schutzmaßnahmen
Indem der BdF einen Mitgliedsbeitrag und im Regelfall für die Turnierteilnahme ein geringes Nenn-/Startgeld verlangt, kommt es nicht zu nicht ernst gemeinten Beitritten und Turniermeldungen. Indem niemand mit einer "Kostet-ja-nichts"-Mentalität missbräuchlich Meldungen abgeben kann, wird die Gemeinschaft vor solchen Handlungen geschützt.
Im Beispiel der Partieverschleppung kann im Einzelfall nur nachgehend gehandelt werden. Während also nicht-ernste Beitritte und Turniermeldungen gar nicht erst entstehen, kann eine Partieverschleppung erst zum Anlass von Maßnahmen genommen werden, wenn sie im Einzelfall auftritt. Derartige Sachverhalte werden dann über das Regelwerk, in diesem Fall die Spielordnung, abgefangen. Hier sind dann Maßnahmen der Turnierleitung bis hin zum Ausschluss aus einer Veranstaltung möglich. Auch kann eine Spielsperre festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann ein Mitglied auch aus dem Verein ausgeschlossen werden, soweit die Satzung dies vorsieht.
Vergleich zu beitragslosen Anbietern
Freie Anbieter von Fernschachturnieren per E-Mail oder auf einem Fernschachserver ermöglichen ganz oder teilweise das kostenlose Fernschachspiel. Sie verlangen also weder Mitgliedsbeiträge noch Meldegebühren für Turniere. Diesem auf den ersten Blick positiven Unterschied zu den offiziellen Anbietern wie in Deutschland dem BdF steht jedoch der gravierende Nachteil gegenüber, dass dieses kostenlose Angebot von einigen Spielern zum Nachteil der anderen ausgenutzt wird. Sie geben einzelne Partien in einem Turniere auf, ohne dass dies von der Stellung gerechtfertigt wäre, weil sie aufgrund von Niederlagen in anderen Partien im Turnier keine Chance mehr sehen, das Turnier noch zu gewinnen. Auch kommt es zu den stillschweigenden Rücktritten bzw. werden die Partien in einem Turnier, für das eine Meldung abgegeben worden ist, überhaupt nicht aufgenommen. Dieses Verhalten hat schon so manchem Fernschachfreund das Spiel bei nicht-offiziellen Anbietern verdorben bzw. sogar ganz dem Fernschach den Rücken kehren lassen. Die unsportlich handelnden Nutzer melden sich einfach neu an ("es kostet ja nichts"), teilweise unter einem anderen/falschen Namen.
Häufigkeit des Auftretens
Die offiziellen Fernschachvertretungen wie der BdF haben nur sehr selten mit derartigen Missbräuchen zu tun. Dies gilt auch für die Partieverschleppung, wenngleich sie häufiger als ungerechtfertigte Rücktritte vorkommt. Wenn doch einmal ein Spieler ein ähnliches unsportliches Verhalten zeigt, wird dieses - ggf. auf Antrag eines Spielpartners - nach einem festen Sanktionssystem geahndet, bis hin zum völligen Ausschluss des unsportlich handelnden Spielers. Ein Beitritt zum BdF unter einem falschen Namen ist aufgrund spezifischer Vorkehrungen fast vollständig ausgeschlossen.