Allgemeine rechtliche Auslegungsregeln: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. Juli 2016, 17:11 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine rechtliche Auslegungsregeln
In Streitfällen im Rahmen des Spiel- und Turniersystems sowie in Diskussionen unter den Mitgliedern in Foren des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) kommt es gelegentlich zu Problemstellungen, die mehr mit allgemeinen Belangen der Rechtsanwendung als mit spezifisch dem Spiel- und Turnierrecht des BdF zu tun haben. Gleiches gilt für die Diskussion, wie vereinseigene Regelungen verfasst werden sollten, sehr konkret oder abstrakt. Die Ausführungen an dieser Stelle sollen mit grundlegenden Informationen sachbezogene Diskussionen und die persönliche Meinungsbildung unterstützen.
Vereinsinterne Anwendungsbereiche
Die allgemeinen rechtlichen Auslegungsregeln sollen grundsätzlich bei der Anwendung aller wichtigen Regelungsnormen des Vereins helfen. Diese sind besonders
- die Satzung Satzung des Vereins,
- die Spielordnung,
- die Turnierordnung,
- die Mannschaftsturnierordnung,
- die Abschätzungsrichtlinien.
Charakter der Regelungsnormen des Vereins
So wie beispielsweise auch bei den staatlichen Gesetzen handelt es sich bei den Regelungsnormen des BdF auch um sogenannte generell-abstrakte Regelungen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich auf eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen beziehen. Erst die Anwendung einer Regel auf einen Einzelfall führt zu dessen Regelung selbst.
Beispiel: Die Turnierordnung des BdF sieht vor, dass ein unmöglicher Zug vorliegt, wenn er in der angegebenen Weise nicht ausgeführt werden kann. Dies ist die generell-abstrakte Regelung. Ob dieser Sachverhalt bei der Zugabgabe eines Spielers in einer bestimmten Partie tatsächlich der Fall ist, ob also tatsächlich der gewünschte Zug nicht ausgeführt werden kann, hängt vom Einzelfall ab und ist auch entsprechend zu prüfen. Zwischen den Spielpartnern kann hierüber Unstimmigkeit herrschen. Die Entscheidungsgremien des BdF prüfen dann, ob diese generell-abstrakte Regelung im konkreten Einzelfall zum Tragen kommt.
Konkrete und abstrakte Regelungsinhalte
Allgemein können Rechtsnormen, von Gesetzen bis zu vereinsinternen Regelungen, sehr konkrete wie auch sehr unbestimmte Regelungselemente beinhalten.
Beispiele für konkrete Regelungsinhalte: Staatliches Recht: § 3 (3) Ziffer 1 StVO: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.
Recht im BdF: § 24 (1) Turnierordnung: Die Bedenkzeit beträgt 40 Tage für 10 Züge (…).
Beispiele für abstrakte Regelungsinhalte: Staatliches Recht: § 1 SGB XII (Begriff der Würde des Menschen): Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Recht im BdF: § 1 Spielordnung (Begriff der sportlichen Fairness): Die Fernschachturniere des Deutschen Fernschachbundes (BdF) sollen der Freude am Fernschach und der Pflege freundschaftlicher Beziehungen dienen. Sie sollen in sportlicher Fairness durchgeführt werden.
Vor- und Nachteile konkreter und abstrakter Regelungen
Konkrete Regelungen haben den Vorteil, dass sie genaue Festlegungen für klar umrissene Sachverhalte treffen, ohne dass eine tiefgehende Auslegung erforderlich wird. Sie haben den Nachteil, dass sie aufgrund ihrer Konkretisierung einerseits ungewollt regelungsbedürftige Sachverhalte unberücksichtigt lassen können, im Einzelfall zu als ungerecht empfundenen Regelungen führen können, indem sie gravierende Einzelfallaspekte unberücksichtigt lassen und leicht in eine unübersichtliche Vielzahl von Einzelregeln geführt werden müssen (Beispiel Steuergesetzgebung des Staates).
Abstrakte Regelungen haben den Vorteil, dass sie eine gewünschte Anwendungsbreite entfalten, ohne eine Vielzahl von Einzelsituationen aufzählen zu müssen. Sie lassen den Einsatz von Ermessen im Einzelfall zu und erlauben dadurch Einzelfallentscheidungen, die im Sinne der Regelung selbst die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen. Unbestimmte Rechtsbegriffe erlauben im Zuge der Auslegung ähnliche Entscheidungsprozesse und erfordern sie auch. Sie haben den Nachteil, dass es im Zuge von Auslegungen, Interpretationen etc. zu Fehlern kommen kann.
Bedeutung für die vereinsinterne Rechtsanwendung
Unbestimmte Rechtsbegriffe in den Vereinsnormen und Ermessensspielräume sind pflichtgemäß auszulegen bzw. zu nutzen. Hierbei unterlaufende Fehler führen grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung. Gleiches gilt, wenn die entsprechende Auslegung ganz unterbleibt.
Einzelne Anwendungsfälle
Zu den Sachverhalten, die nicht konkret definiert werden können, zählt beispielsweise die sogenannte Partieverschleppung. Die allgemeine Problematik der Allgemeinen rechtlichen Auslegungsregeln wird u.a. darin deutlich, dass die Diskussionen hierüber in den Foren des BdF erfahrungsgemäß ungewohnt kontrovers geführt werden und zu keinem Abschluss kommen.