Eventualzug
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Eventualzug
Ein Eventualzug ist ein zukünftiger eigener Zug, der verbindlich auf einen möglichen oder erwarteten gegnerischen Zug mit dem eigenen aktuellen Zug übermittelt wird.
Erläuterung, Beispiel
Ein Eventualzug folgt dem folgenden Prinzip: "Ich ziehe heute xy. Wenn du nun darauf yz antwortest, dann spiele ich darauf bereits hiermit zx." An einem Beispiel: "Mein Zug: 20.Sd6+. Falls 20...Lxd6, dann 21.Dxd6".
Erweitere Möglichkeiten
Der Spieler kann auch längere Eventualzugfolgen vorschlagen. Der Gegner muss aber nicht eine ganze Eventualzugfolge annehmen, wenn er sich zur Annahme des ersten vorgeschlagenen Zuges entschließt. Eine Eventualzugfolge kann an jeder Stelle vom Gegner verlassen werden.
Verbindlichkeit
Ein Eventualzug ist verbindlich wie der abgegebene aktuelle Zug. Wenn also der Gegner den angenommenen Zug tatsächlich ausführt, wird die Partie tatsächlich auch um den eigenen Eventualzug fortgesetzt. Der Gegner wird in seiner Antwort dann also bereits den Eventualzug beantworten. Es ist deshalb sorgfältig mit Eventualzügen umzugehen, denn ein fehlerhafter Eventualzug wird schnell zu einem fehlerhaften tatsächlichen Partiezug, und der Gegner hat es in der Hand, ob es dazu kommt.
Der Gegner ist nicht verpflichtet, auf den Eventualzugvorschlag einzugehen, auch wenn er den angenommenen Zug tatsächlich ausführt. Im Regelfall aber wird er den Eventualzug berücksichtigen und die Partie dann gleich mit seinem darauf folgenden Zug fortsetzen.
Hintergrund, Geschichte
Im Postfernschach verringern Eventualzüge den Portoaufwand, in allen Varianten des Zugaustausches verringern sie die Laufzeit der Partien. Die Portoersparnis war ursprünglich der Grund für die Aufnahme des Eventualzuges ins Regelwerk. Kritiker der Eventualzugfolge in Turnieren außerhalb des Postfernschachs, insbesondere im Serverfernschach, begründen ihre Ablehnung mit dem Wegfall des fiskalischen Grundes und einem Druck auf den Spieler, der einen Eventualzug empfängt, schneller als gewollt zu spielen.